Biowahrheit

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Ich möchte mich hier mit den Fakten beschäftigen die auf der Seite [[http://www.biowahrheit.de/][Biowahrheit]] beschrieben sind und nach weiteren Quellen im Internet dazu suchen. Auf der Seite geht es expliziet nicht um den biologischen Anbau von Pflanzen, sondern vielmehr um die schlechten Bedingungen von sogenannten Biotieren. Bio-Fleisch ist kein gutes Fleisch!

Die Öko-Statistik

Rinder und Schweinebestand Deutschlands zum 3.11.2016 gemäß Satistischen Bundesamt:

Rinder
12.467.000 (darunter 4.218.000 Milchkühe)
Schweine
27.376000

Eier:

Legehennen in Bodenhaltung
25,5 Millionen
Legehennen in Freilandhaltung
7,4 Millionen
Legehennen Gesamt
40,4 Millionen
ökologische Haltung
11,7%

Masthühner:

Masthühnerbestand 2013
97.145.600

Überblick:

Tier Anzahl in Millionen
Rinder 12,5
Schweine 27,4
Schafe 1,6
Legehennen 40,4
Masthühner 97

Ökoanteil:

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Die EG - Ökorichtlinien

EG-Ökorichtline Seite 22

Art.14 1b) ii)
Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland, haben, wann immer die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, ...
Art.14 1b) vii)
Die Dauer von Tiertransporten muss möglichst kurz gehalten werden.
Art.14 1b) viii)
Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.
Art.14 1c) i)
... Künstliche Befruchtung ist jedoch zulässig.
Art.14 1d) vi)
Junge Säugetiere müssen während der Säugeperiode mit natürlicher Milch, vorzugsweise mit der Milch der Muttertiere, gefüttert werden.

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen ab Seite 63

Artikel 12 Abs.3 e)

Jeder Geflügelstall beherbergt maximal

  • 4800 Hühner
  • 3000 Legehennen
  • 5200 Perlhühner
  • 4000 weibliche Barbarie- oder Pekingenten oder 3200 mähnliche Barbie- oder Pekingenten oder Sonstige Enten
  • 2500 Kapaune, Gänse oder Truthühner

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Artikel 12 Abs.5)

Um intensive Aufzuchtmethoden zu vermeiden, wird Geflügel entweder bis zum erreichen eines Mindestalters aufgezogen oder es muss von langsam wachsenden Rassen/Linien stammen. Werden keine langsam wachsenden Rassen/Linien verwendet, so beträgt das Mindestalter bei der Schalchtung a) 81 Tage bei Hühnern, b) 150 Tage bei Kapaunen, c) 49 Tage bei Pekingenten d) 70 Tage bei weiblichen Barbarie-Enten e) 84 Tage bei männlichen Barbarie-Enten f) 92 Tage bei Mulard-Enten g) 94 Tage bei Perlhühnern h) 140 Tage bei Truthähnen und Bratgänsen i) 100 Tage bei Truthennen

Die zuständige Behörde legt die Kriterien für langsam wachsende Rassen / Linien fest oder erstellt eine Liste dieser Rassen/Linien und teilt Unternehmen, anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission diese Information mit.

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Artikel 24 Abs. 4

Erhält ein Tier oder eine Tiergruppe innerhalb von 12 Monaten mehr als drei Mal oder - falls der Produktive Lebenszykluns des Tieres oder der GFruppe weniger als ein Jahr beträgt - mehr als ein Mal tierärztliche Behandlung mit chemisch-syntetischen allopathischen Tierarzeneimitteln oder Antibiotika, wobei Impfungen, Parasitenbehandlungen und obligatorische Tilgungsmaßnahmen ausgenommen sind, so dürfen die betreffenden Tiere und die von ihnen stammenden Erzeugnisse nicht als ökologische/biologische Erzeugnisse verkauft werden, und diese Tiere unterliegen den Umstellungsfristen gemäß Artikel 38 Absatz 1.

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ANHANG 3 ab Seite 137 Mindestflächen

Tier Stallfläche Außenfläche
Zucht- und Mastrinder und equiden bis 100 kg 1,5 qm/Tier 1,1 qm/Tier
Zucht- und Mastrinder und equiden bis 200 kg 2,5 qm/Tier 1,9 qm/Tier
Zucht- und Mastrinder und equiden bis 350 kg 4,0 qm/Tier 3qm/Tier
Zucht- und Mastrinder und equiden > 350 kg 5/ >= 1qm/100kg 3,7/>= 0,75qm/100kg
Milchkühe 6 qm / Tier 4,5 qm/Tier
Zuchtbullen 10 qm/Tier 4,5 qm/Tier
Lamm/Zickel 0,35 qm/Tier 0,5 qm/Tier
Schafe/Ziegen 1,5qm/Tier 2,5 qm/Tier
Führende Sauen <= 40 Tage alte Ferkel 7,5qm/Sau 2,5 qm/Sau
Mastschweine bis zu 50 kg 0,8qm/Tier 0,6 qm/Tier
Mastschweine bis zu 85 kg 1,1qm/Tier 0,8 qm/Tier
Mastschweine bis zu 110 kg 1,3 qm/Tier 1 qm/Tier
Mastschweine über 110 kg 1,5 qm/Tier 1,2qm/Tier
Ferkel über 40 Tage alt und bis 30 kg 0,6 qm/Tier 0,4qm/Tier
weibliche Zuchtschweine 2,5 qm/Tier 1,9 qm/Tier
männliche Zuchtschweine 6 qm/Tier 8qm/Tier
männl. Zuchtschweine bei Paarung in Buchten 10 qm/ Eber |
Legehennen 6 Tiere/qm 4qm/Tier <=170 kg N/ha/Jahr
Masthähnchen/Perlhühner in festen Ställen 10 Tiere/qm <21kg/qm 4qm/Tier
Enten in festen Ställen 10 Tiere/qm 4,5 qm/Tier
Truthähne in festen Ställen 10 Tiere/qm 10qm/Tier
Gänse in festen Ställen 10 Tiere/qm 15qm/Tier
Mastgeflügel in beweglichen Ställen 16 Tiere/qm 2,5 qm/Tier

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Demeter Richtlinien

Stand Oktober 2016

7.1. Grundsätzliches zur Erzeugung

Tierhaltung, Pflanzenbau und Düngerwirtschaft sind ausgewogene Teile in einem zusammenhängenden Landwirdschaftlichen Organismus, entweder als ein individueller Gemischtbetrieb oder als Kooperation aus mehreren Betrieben.

Hornmist muss mindestens einmal im Jahr während der Vegetationszeit auf allen Flächen angewandt werden.

Hornkiesel ist kulturartengemäß bei jeder anzuerkendenen Kultur, mindestens aber einmal im Jahr, auf Pflanzen aller Flächen anzuwenden.

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7.6 Tierhaltung

  • In der Tierhaltung ist für einen guten Gesundheits- und Tierwohlstatus Sorge zu tragen. Aus dieser Forderung enstehende Aufgaben können teilweise durch die Demeter-Kontrolle erfolgen, bei der Beauftragung der Kontrolle, Beratung und Fortbildungsangebote bearbeitet werden. Das Indentifizieren der Aufgaben kann im Rahmen der Demeter-Kontrolle erfolgen, bei der Beauftragung der Kontrolle wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt und es sind Instrumente anzuwenden, um Betriebe möglichst geziehlt anzusprechen.
  • Das Enthornen von Tieren ist nicht zugelassen. Enthornte Tiere dürfen nicht gehalten werden. Der Zukauf eines einzelnen enthornten Tieres (Zuchttier, z. B. Stier) ist möglich. Genetisch hornlose Tiere in der Rindviehhaltung sind nicht erlaubt. Das Einkreuzen mit genetisch hornlosen männlichen Zuchttieren (Natursprung und künstliche Besamung) und der Zukauf von genetisch hornlosen weiblichen Zuchttieren sind ausgeschlossen. T raditionell genetisch hornlose Rinderrassen wie Aberdeen Angus, Deutsch Angus und Galloway dürfen gehalten werden.
  • Das Halten von männlichen Tieren ist für eine natürliche Fortpflanzung anzustreben.

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Bio-Eier Nachrichtem

- TAZ-Artikel zur Schließung von Wiesengold

- TAZ Neues umstrittenes Biosiegel

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